CDW freut sich über weitere Anpassung der Förderrichtlinien
Ein weiteres Mal stehen die Jugendverbände und Vereine vor einer Ferienzeit, die unter den Beschränkungen des Pandemiegeschehens stehen. Kann das geplante Zeltlager stattfinden? Braucht es ein weiteres Mal eine Alternative Ausrichtung? Welche Voraussetzungen gibt es bzgl. eines Hygienekonzeptes?
Fragen über Fragen, die bei Familien, Kinder und Jugendlichen, aber auch bei den Organisatorinnen und Organisatoren für große Unsicherheiten sorgen. Damit aber eine Jugendfreizeitmaßnahme aufgrund möglicher Kosten nicht ausgerichtet wird, hat der Kreistag in seiner Sitzung beschlossen, dass „für alle diesbezüglichen Verträge für Freizeitmaßnahmen von Jugendverbänden und Vereinen, die aufgrund von rechtlichen Vorgaben zur Eindämmung der Coronapandemie ausfallen müssen und für die ein Nachweis erfolgt, dass eine Stornierung kostenfrei nicht möglich war und die Kosten von anderen Stellen nicht übernommen werden können, wird eine Übernahme der anfallenden Stornogebühren aus den für die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln zugesagt.“
Michael Lührmann zeigte sich zufrieden mit den Maßnahmen und betonte: „Auch vor diesem Sommer können wir die Förderrichtlinien für die Jugendarbeit so anpassen, dass Jugendfreizeitmaßnahmen möglich gemacht werden und Vereine und Verbände dort unterstützt werden, wo die Anforderungen größer werden.“
Aufgrund höherer Anforderungen an die Veranstalter beispielsweise bei der Erstellung eines passenden Hygienekonzeptes war es insbesondere der CDW ein Anliegen, dass entsprechend höhere Förderungen beschlossen werden, sodass zukünftig „die pauschale Erhöhung je teilnehmender Person um 1,00 Euro pro Teilnahmetag die Mehrkosten für pandemiebedingte Hygienemaßnahmen auffangen und so ein möglichst breit gefächertes Angebot für Kinder und Jugendliche ermöglichen soll.“
Für die CDW-Fraktion
Michael Lührmann