Am Anfang stand eine Elterninitiative, die sich zu Recht über die Verkehrsgeschwindigkeit (L109 Tempo50) an der Erich-Kästner-Schule Sorgen gemacht hat. Der Bundesrat hat am 10.03.2017 den Weg für eine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung (BR-Drs. 85/17) frei gemacht, die unter anderem ein Tempolimit von 30 Kilometer pro Stunde vor sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Seniorenheimen vorsieht.
Um das Tempo auf 30 km/h runterzusetzen sind viele Voraussetzung zu erfüllen. Zum Beispiel gibt es auf der Hollager-Straße im Nahbereich der Schule die klassischen Begleiterscheinungen wie Bring- und Abholverkehr, verstärkte Parkplatzsuche oder häufige Fahrbahnüberquerungen durch Fußgänger. Auch sind negative Auswirkungen auf den Öffentlichen Personennahverkehr nicht zu befürchten oder eine Verkehrsverlagerung auf Wohnnebenstraßen.
Bürgermeister Otto Steinkamp hat am 12.11.2020 straßenverkehrsbehördlich angeordnet, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Hollager Straße im Bereich der Erich-Kästner-Schule auf einer Strecke von 300 m auf 30 km/h zu reduzieren. Jetzt kam die gute Nachricht aus Hannover. Das Ministerium hat den für Hollage zuständigen Geschäftsbereich Osnabrück der Landesstraßenbaubehörde am Mittwoch, den 07.09.2022, angewiesen, auf der Hollager Straße (L109) vor der Erich-Kästner-Schule in der Gemeinde Wallenhorst „unverzüglich Tempo 30“ anzuordnen.
Die CDW-Fraktion freut sich darüber sehr und möchte sich bei der Elterninitiative bedanken. Die Eltern haben zu Recht den Gefahrenpunkt erkannt und auf die neue Verwaltungsvorschrift vom Bundesrat hingewiesen. Weiter möchten wir uns bei Allen bedanken, die sich immer für „Tempo 30“ vor der „EKS“ eingesetzt haben.